Beschäftigt man sich mit der Geschichte der Bauerschaft Börnste bis zum Jahr 1913, dann findet man Wissenswertes in den „Geschichtlichen Mitteilungen über die Bauerschaft Börnste“.
Der ehrenamtliche Heimatforscher Ludwig Bielefeld (geb.1861 in Hamm, gest. 1931 in Dülmen) hat wertvolle Forschungsergebnisse über Börnste zusammengetragen und niedergeschrieben. Sie wurden 1913 vom Verlag Jos. Sievert als ein Teil des Buches „Dülmen und seine Siedelstätten“ gedruckt und veröffentlicht. Der besseren Lesbarkeit wegen und in der Hoffnung, nicht alzu viele Fehler begangen zu haben, wurde das Schriftbild von uns der heutigen Zeit angepasst. Die Börnster Vereins- und Heimatchronik beinhaltet einen Abdruck in altdeutscher Schrift.
Allgemeines
Die Bauerschaft Börnste in der Landgemeinde Dülmen wird begrenzt im Norden von den Bauerschaften Leuste und Welte, im Osten und Süden von der Bauerschaft Mitwick, Kirschspiel Dülmen, und der Stadtgemeinde Dülmen, endlich im Westen von den Landgemeinden Merfeld und Haltern (Bauerschaft Lavesum). Der Mittelpunkt von Börnste ist seine Schule an der Kunststraße Dülmen – Merfeld. Die Bauerschaft hatte 1905: 366 und 1910: 407 Einwohner, sowie 55 Wohnhäuser. Sie war in folgende Kataster-Fluren vermessen: Flur 4: genannt Middeler, 5: Galgenberg, 9: Üverhaben, 7: Berning. Durch die Verkopplung sind aus Teilen der Fluren 5 bis 7 die neuen Fluren Nr. 61, 62, 63, 64 gebildet worden.
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Der höchste Punkt, 90 Meter über dem Meeresspiegel, liegt an der Sunderheide, östlich vom Hof Hülsbuch. Von dort senkt sich das Gelände nach Westen herab. Hof Treppe 82,5 m, Schulzenhof Berning 73,6 m, Schnittpunkt Markenweg Welte-Lavesum und Mühlenbach: 49,9 m. Im Osten ist der Boden sandig, im Westen sumpfig. Hier erstreckte sich die Börnster Mark, unfruchtbare von Norden nach Süden sich hinziehende Heidegründe, welche die Grenze zwischen Dülmen und Merfeld scharf ausdrückten. In der Heide ist ein guter Fasanenbestand und Birkwild.
Bäche: Der Berningsbach entspringt im Bernings Steinbruch östlich der Coesfelder Landstraße, fließt in südlicher Richtung durch die Bauerschaft und ergießt sich beim Hof Middeler in den Merfelder Mühlenbach (Ödelersbach). Letzterer kommt aus Welte (Kottenbrok) und bildet auf kurze Strecke hin die Grenze zwischen Börnste und Merfeld.
Der Kobeller- oder Riengraben entspringt beim Hof Schieve-Börnste, fließt nach Westen, um bei Haus Merfeld in den Mühlenbach zu münden.
Die Kunststraßen Dülmen – Coesfeld und Dülmen – Merfeld, sowie die Eisenbahn Dortmund – Gronau durchschneiden die Bauerschaft von Süden nach Nordwesten. Zwei Wege führen von Osten nach Westen durch Börnste und Leuste: Der Leuster Mühlenweg führt von Schulze Robert nach der Schrottingsmühle (Backenecker Mühle) in Merfeld. Er bildet die Grenze zwischen Börnste und Welte. Der andere, südliche, ist der Meroden (Merfelder) Weg, der durch Markenteilung zum Teil aufgegangen ist. Er kam von Haus Merfeld, lief an Hof Wortmann-Börnste vorbei und in die alte Landstraße Dülmen – Münster ein. Ihn haben die Ritter von Merfeld mit ihren Reisigen in früheren Jahrhunderten benutzt, um ihrem Landesherrn in Münster die schuldige Heeresfolge zu leisten.
Ende 1901 wurde in Börnste eine Grundstücks-Umlegung eingeleitet. Die Grundstücke lagen mit Ausnahme weniger Hofparzellen sehr im Gemenge, waren recht unwirtschaftlich geformt, wenig oder gar nicht durch schlechte Wege aufgeschlossen und entbehrten der regelrechten Vorflut. Die Generalkommission zu Münster stellte einen Umlegungsbezirk von mehr als 1300 Morgen Land fest, dessen Umlegung der Kreistag in Coesfeld Herbst 1901 für zulässig erklärte. Daraufhin wurde sofort mit der Einschätzung (Bonitierung) der Feldmark begonnen. Im Herbst 1905 wurde mit den Beteiligten über die neu zu schaffenden Wege und Gräben verhandelt. Mit Rücksicht auf die zerstreute Lage der Gehöfte war die Lage der Hauptwirtschaft und der Verbindungswege der Gehöfte eine besonders wichtige. Für die Regelung der Vorflut kamen der am Schürmannschen Gehöft und der am Schienenhofe vorbeifließende Bach, sowie der Berningsbach in Frage. Ende 1910 wurde der Rezeß von der Generalkommission in Münster bestätigt.
Die Bauerschaft war in älterer Zeit von einem Hagen (Wall, Graben, Dornhecke) umgeben, woran der Flurname „Üverhagen“ (jenseits des Hagens) erinnert. Von ihm geht die Sage, daß ein Herr von Merfeld ihn habe errichten lassen. Dieser habe befohlen, ihm mit Hacke und Spaten überall zu folgen, wohin er sein Pferd lenken werde. Beim Kotten Hanning habe der Hofhund das Pferd des Gutsherrn scheu gemacht. Es sei so von der geraden Linie abgewichen und haben einen großen Bogen dort beschrieben, daher Börnste dort eine Ausbuchtung habe.
In der Nähe von Schulze Berning sind Spuren einer nördlich von Dülmen nach Ottmarsbocholt gehenden Römerstraße (Longinus). Es sind dieses die Wallreste, die längs „Berningspättken“ am Schnittpunkt der Chaussee Dülmen – Merfeld mit der Eisenbahnlinie liegen.
Börnste wird urkundlich schon 890 im ältesten Heberegister des Klosters Werden erwähnt. Dieses bezog aus „Burinstene 16 Sch. R. und 8 Denare Heerschilling“. An die Abgabe erinnert der Hofesname Epmann (Aptmann). Der Name Börnste wird verschieden ausgelegt: Beisberg deutet ihn als Steinkammer (von büren – heben), es befinden sich dort alte Steinbrüche, die jetzt außer Gebrauch sind. Jellinghaus legt das Wort als „Grenzsteine der Bauerschaften“ aus. Darpe (Cod. VI) liest „Brunsteine“ und ist der Ansicht, daß der Name von den vielen braunen Findlingen (Granitblöcken) herrühre, die ehemals dort gefunden sind.
In vorchristlicher Zeit bestand die Bauerschaft aus etwa 4 Thorps: dem Ostenthorp (Austrup), dem Westenthorp (Wortmann und Andere), der Ansiedlung um Winkelmann (Achterwort – Gut Börnste) und Middeler (Buckkamp). Westlich Hof Wortmann, im Steinberg am Eisenbahndamm, wurde um 1890 ein Urnenlager von dem Direktor des Dortmunder Museums aufgedeckt. Die Grabstätte zeigte Hügelgräber in Reihen, die teilweise zerstört und mit Tannenwald bedeckt waren. In einem Hügel fand sich eine gut erhaltene Urne mit einem Bronzemesser vor. – Von dem größten der Grabhügel geht die Sage, daß dort ein goldener Sarg vergraben liege. Um 1900 wurde in Börnste ein antiker Armring von Bronze gefunden, der nach seiner eigenartigen Verzierung germanischen Ursprungs ist und sich jetzt im Landesmuseum zu Münster befindet.
Börnste gehörte ehemals zum Freistuhlgericht des Hauses Merfeld (Hauptstuhl Hastehausen), daher hatten die meisten Höfe Gerichts- oder Fastnachtshühner jährlich an Haus Merfeld zu liefern. Dieses und das Gogericht Dülmen hatten einen gemeinsamen Galgen in der Börnster Mark. In dem Prozeß von Merfeld gegen Stift Münster wegen Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit(im Croyschen Archiv) lesen wir darüber: Der Galgenauf der Börnster Heide ist von dem Drosten des fürstlichen Amts Dülmen, Heinrich von Merveldt, welcher nach der Inschrift auf seinem Grabsteine 1530 verstorben ist, errichtet worden. Er diente als Richtplatz sowohl für Übeltäter, welche vom Gogericht Greinkuhlen bei Dülmen, als auch vom Freigericht Merfeld bestraft waren. Der Bischof von Münster hatten den Herren von Merfeld die Mitbenutzung des Baumes gestattet. Jedoch war der Freigerichtsgalgen von dem des ordentlichen Gerichts unterschieden. Letzteres hatte den obersten und ersteres den unteren Querbalken zu benutzen, wie diese Skizze zeigt:
Der Gogerichtsgalgen lag vordem in der Feldmark Dülmen. Hier als am Schnittpunkt der Eisenbahn und eines altem Armes der Coesfelder Landstraße liegt das Grundstück „Beim alten Galge“ Flur 9 Nr. 65. Wohl wegen der sich ausdehnenden Kulturen wurde der Galgen in die Börnster Heide verlegt, in welcher dem Landesherrn das Markenrichteramt zustand. „Da nahe bei dem Börnster Galgen der gemeine Hellweg – aus den Niederlanden nach dem Lande Braunschweig – herlief, so konnte man mit Recht annehmen, daß auch der neue Galgen den Übeltätern zum abscheulichen Exempel dienen werde.“
Der berüchtigte Räuber und Mörder Schuirhenne war der Erste, welcher wegen seiner Untaten durch den Strang dort hingerichtet wurde. Seitdem hieß die Stätte der Schirhennenberg.
Den 11. Horung 1558 wurde Herbert zur Halle aus Börnste vom Richter Jost von Drechen wegen Pferde- und anderer Diebstähle zum Tode durch den Strang verurteilt und danach dort gehenkt.
1562 wurde Joh. Kampschulte wegen Totschlags, begangen an Bernh. Schlüter auf Haus Merfeld eingezogen, etliche Moant gefangen gehalten, dann an die Gerichtsbank vor der Pforte vor Recht gestellt, zum Tode verurteilt und zum Richtplatz in dem nahe gelegenen Börnste abgeführt. Hier wurde der Übeltäter vom Scharfrichter mit dem Schwerte hingerichtet. Hierbei waren zugegen der Schulmeister von Dülmen mit seinen Schulkindern, eine gute Anzahl Geistlicher, Bürgermeister, Ratsverwandter und Bürger aus Dülmen, ja selbst der edle und ehrnseste Joh. Geisberg. Der tote Körper wurde binnen Dülmen auf dem Kirchhof begraben.
Ebenso wurde Brüggenbroich, weil er eine Kuh gestohlen, im Kirchspiel Lette gefangen, am Merfelder Freistuhl durch die Freischöffen gewrogt und auf der Börnster Heide gehenkt.
Joh. Schlüter wurde wegen einer Übeltat von den Junkern von Merfeldt verfolgt, und dem Haberland vor Dülmen eingefangen, zu Merfeld gefänglich verstrickt und mit dem Rade auf der Heide vom Leben zum Tode gebracht.
1590 hatte Ad. Von Merfeldt einen Leibeigenen des anderen Hauses Merfeldt in Haft nehmen lassen. Als der Delinquent im Gefängnisse sich um´s Leben gebracht, ließ der Junker den Leichnam unter dem Galgen in Börnste injuriose begraben.
Noch heute wird in der Heide von Börnste ein Hügel mit kaum noch sichtbarem Graben als der Galgenberg gezeigt.
Die Siedelstätten
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Schulzenhof Berning in Börnste Nr. 4
(Westfäl. Anerben-Gut)
1370 (Bisch. Lehnsrolle): Henricus Schenke, Burgmann in Dülmen hat 4 Mark Einkünfte aus dem Schulzenhof Berdinch in Pfarrei Dülmen (ex curte to Berdinch). Nikolaus Kloppekiste, Burgmann in Rechede, hat dasselbe.
1380 (Bisch. Lehnsrolle): Henrikus von Steinbeke hat gleiches Einkommen, wie vorgen.
1571 (Bericht über die Marken- und Holzgerichte im Stift Münster): In der Roruper Mark ist der bischöfl. Schulze Berning Holzrichter.
1574 (Aufschreibungsbuch): Schulte Berning sagt, daß er mit Weib und Kind in den Richthof zu Dülmen hofhörig sei. Hat 8 Molt Saatland ohne Leibzucht. Auf und um den Hof etliche Eichen und Buchen, tun neben Hegge- und Sonnenbäumen bei voller Mast an 25 Schweine Mast. In der Mitwicker Mark etliche Länderei, davon er jährlich 8 Scheffel Hafer und 4 Scheffel Weizen gibt. Ein Haus binnen Dülmen auf der neuen Straße; ist an Ewald Brinks für 80 Tlr. versetzt.
- Gibt an das Amtshaus für halben Wochendienst 4 Goldgulden, Maibede 10 Schilling, Herbstbede 1 Mark, Hundegeld 3 Schilling.
- Zur Leibzucht, so von den Eltern bewohnt wird, gehört ein Kamp gent die kolde Mölle.
1624 (Aufschreibungsbuch): Kord Schulte Berning, Zeller, hat vor, den Hof seinem Sohn Melchior, der sich mit Mergreth Wermeling aus Welte versprochen, überzulassen.
1653 (Schwaen): Melchior, Tegeder des Hofes Berning in der Börnster Bauerschaft ist ein Sohn auf dem Erbe, dem Landesfürsten eigen geboren und vor 26 Jahren an Greite Wermeling, dem Kapitel zu Dülmen zuständig, bestattet. Hat mit ihr ein Kind, Johann, 25 Jahr alt, welches in der Pfalz beim General Rabenhaupt dienet, gezeugt, und den Hof mit 150 Rtlr. vom Rtmstr. Höning gewonnen und bezahlt. Seine Frau wäre vor 25 Jahren verstorben; vom Versterb wäre er als Tegeder befreit. Vor 24 Jahren hätte er sich an Else Herding, dem Probst zu Varlar zuständig, verheiratet und mit ihr 9 Kinder gezeugt, worab noch 7 am Leben. Wie er die 2. Frau auf`s Erbe gebracht, hat er abermals Gewinn an den Rtmstr. Höning mit 75 Rtlr. bezahlt.
Zu wissen, dass der Koloni Vater sel. den Heidkamp auf der Berningheide am Coesfeldischen Hellweg von 10 Scheffel hierbevor aus seiner Mark, darin sonst niemand als er allein von dem Coesfeldischen Wege nach seinem Hofe zu berechtigt ist, zugeschlagen und zu Land gemacht hat. Weil die Dülmischen mit ihren Beestern auf Berningsheide, hingegen Berning mit seinen Beestern und Schafen auf den Dülmischen Grund vom Coesfelder Wege nach Schulte Hinderkings Buchenesch zu treiben pflegen, als haben die Dülmischen gegen sotanen Zuschlag auch ein Zuschlag gemacht, viel größer. Sollten sie Bernings Zuschlag wieder niedergerissen haben wollen, wären sie gehalten, den ihrigen auch einzureißen.
Büsche: Die große Kaltenmühlenshegge, ziemlich große, schöne, junge Eichen und Buchen, dicht besetzt; desgleichen die kleine Kaltenmühlenshegge. Auf und bei dem Hofe das Berningsholz. Von seinem Hofe auf den Coesfelder Weg schießend lauter junge Buchen und Eichen, dicht besetzt. Desgleichen in der Hegge schöne Eichen, desgleichen die Sonnenbäume. Summe bei voller Mast für 16 bis 17 Schweine Mast. Das grobe alte Holz ist meist durch Kriegswesen verhauen und ruiniert worden.
Vieh: 4 Pferde, 1 Fohlen, 5 Kühe, 7 güste Rinder, 4 Kälber, 4 Schweine, 45 Schafe, 15 Lämmer.
Häuser: 1 fein, neuerbautes Erbhaus von 8 Gebund sintemal ihm sein Haus hiebevor abgebrannt; dazu 1 Scheune, 1 Schoppen, 1 neuer Schafstall, 1 Backhaus und 1 schöne Leibzucht mit Apfelbaumgarten.
Kotten:
1.) Brambrings Kotten (s. weiteres bei Hof Nr. 45)
2.) befindet sich noch ein Kotten auf des Tegeders Grund, Johann Uhlendings Kotten gibt Pacht an den Schulten: 9 Scheffel Roggen, 4 Hühner, 7 Leibdienste.
3.) Der Schlotskotten: 1 fein Haus, mehr nichts. Pacht an den Schulten: 7 Scheffel Roggen, 2 Hühner, 2 Tage Leibdienst
4.) Die Heggehäuser Hütte, worinnen des Tegeders Bruder Hermann, welcher gebrechlich, zur Bezahlung der Brautschatzgelder wohnt; ist noch eigen mit Frau und 3 Kindern.
Einkünfte: Der Tegeder hat zu genießen von Weihmann in Rödder Bschft. nebst Erbgewinn und halbe Mast: 6 Scheffel Gerste, 4 Hühner, 2 Dienste und 1 ¼ Rtlr. jährlich.
Pacht: Der Tegeter gibt an`s Amthaus Dülmen an Pacht: 5 Rtlr 3 Schilling und ½ Spanndienst; ist Schulte Hinderkings Zuspänner.
Dem Junker Bisping zum Osthof 4 Mark jährlich (vermutlich die vorgenannte Burgmannsabgabe).
Aus verschiedenen Ländereien ging der Blut- und Fruchtzehnte jährlichs abwechselnd an die Kartaus Weddern und Haus Merfeld-Merode.
Im 30- und 7- jährigen Kriege hatte der Hof arg zu leiden; im ersteren verbrannte das Wohnhaus (s. Beilage 1); im 7- jährigen Kriege hatten Franzosen wie Alliirte ein großes Lager in der Berningsheide; die Truppen lichteten die Waldung dermaßen, daß vom Gehöft aus der Kirchturm von Dülmen sichtbar war (so geht die Sage auf Berningshof). Aus dem Lager rührt wohl die große Pergament-Urkunde des Kötters Struffert zu Börnste. Sie stellt einen Lehrbrief dar für den schwedischen Hof- und Feldtrompeter Fischer aus Lund (Prov. Schonen), ausgestellt in Stockholm 30.4.1734; Die Urkunde soll für Krankenpflege als Andenken zurückgelassen sein.
um 1700: Gewinn Johann Berning oo Elisabeth Froning ex Werne. Kirchenbuch: Johann Schulte Berning oo Dülmen rk. Elisabeth Fromning ex Werne, Kinder: Margaretha ~ 01.10.1707
um 1730: Gewinn Anton Berning oo Gertrud Hinderkink. Deren 2. Sohn Melchior wurde Schulte Hinderkink. Kirchenbuch: Johann Anton Schulte Berning oo Dülmen rk. Anna Catharina Gertrud Hinderkink, Kinder: Anna Catharina Elisabeth Gertrud ~ 31.01.1747
um 1760: Gewinn Anton Berning oo Margaretha Große Stevermüer aus Haltern von der fürstlichen Hofkammer in Münster.
1823 erhielten den letzten Gewinnbrief August Berning oo Charlotte Ludowina geb. Raestrup ex Telgte für 412 Tlr.
1831: Ablösung der Gutsabgaben (wöchentlich ½ Spanndienst, die Jagdpflege, usw.) mit 550 Tlr.; wegen des schwebenden Prozesses verglich sich Berning mit Hzg. von Croy und zahlte 1/2 Prozeßkosten 1. Instanz mit 100 Tlr.
1854: Übertrag an den Sohn Anton Berning, er heiratet Okt. 1858 in Sankt Victor zu Dülmen rk. Anna Bunne ex Ölde.
1875: Ablösung der Meßkornzahlung mit 66 Tlr.
1881, am 2. Weihnachtstag, brannte das Wohnhaus ab; es wurde massiv an derselben Stelle wiederaufgebaut und über der Toreinfahrt der erneuerte Wappenstein wiedereingesetzt. Dessen Bild zeigt einen Baum mit ausgebreiteter Krone mit einem Z auf dem Stamme. Auch besitzt Berning 2 Petschafte (Ein Petschaft ist ein Stempel aus einem harten Material, der geeignet ist, ein Siegel in eine Siegelmasse einzudrücken) und 1 silbernen Trinkbecher aus dem 18. Jahrhundert mit gleichem Wappen. Es gehört der Familie Zumbusch. 1776 – 1781 war Zumbusch Bürgermeister in Dülmen; er war der Großvater der in Dülmen lebenden Geschwister Berning, welche einer Nebenlinie angehörten.
Über der Tür eines Nebenhauses ist die Inschrift: „Conserva me et meos, divina majestas – August Berning und Ludowina Raestrup – 1821
Am Torbalken eines abgebrochenen Schuppens stand: Sub unbra alarum tuarum, domine. M. Stevermüer, vidua, mater“. Diese ist auch die Erbauerin des Schafstalls (1801), dessen unterer Teil aus Knubbensteinen, der obere aus Lehmfachwerk besteht. Diese Lehmwände wurden ehemals unter Mithilfe der Nachbarn hergestellt; der Eigentümer stiftete dafür am „Lehmtag“ 1 Tonne Bier.
1896: Erbübertrag an den ältesten Sohn Bernhard, verehelicht seit 1901 mit Maria Regenbogen aus Huckarde.
Größe um 1913: 171 ha mit 537 Tlr. R-G., mithin z. Zt. der größte Hof im Kirchspiel Dülmen. Eigene Jagd. Der Schulze war von jeher Bauerrichter und Vorsteher von Börnste. Die zum Hof gehörige „Thierswiese“ erinnert an das frühere Amt des Tegeders.
Zum Hof gehören vier Kotten, die sämtlich am Berningsbach oberhalb und unterhalb des Hofs liegen und von welchen der an der Coesfelder Chaussee gelegene der „Galgenkotten“ genannt wird. Vermutlich hatte Berning, bzw. dessen Kötter die Pflicht bei Hinrichtungen in der Galgenheide Spanndienste und dergleichen zu leisten.
Der zeitige Hofbesitzer hat eine Altertumssammlung, meist Familienerbstücke, als eine Ehemadaille (Plaquette) Berning – Herding aus dem 17. Jahrhundert, 2 Ölporträts der Urgroßeltern in alter Tracht, Zinnteller mit dem Stempel der Stadt Dülmen, 1 silbernen Trinkbecher von 1832: „Dem Schützenkönig gewidmet vom Dülmener Schützenverein.“ Von den Münzen seien erwähnt: 1 Erinnerungstaler an den westfälischen Friedensabschluß in Münster 1648, 1 Huldigungsmedaille Münsters von 1802.
Kotten Brambrink in Börnste Nr. 6.
(Westfäl. Anerben-Gut)
1574 (Aufschreibungsbuch) : Schulze Berning hat 2 Kotten auf seines Erbes Länderei stehen; der eine, Brambrink, hat 3 Scheffel Saatland vom Erbe und gibt jährlich für Land und Hausstätte 6 Scheffel Roggen.
1964: Kirchenbuch St. Victor Dülmen: Bernd Brambrink oo rk. 00.01.1642 Elisabeth Dikamp, Kinder:
1653 (Schwaen): Es findet sich auf des Tegeter Bernings Grund ein Kotten, gelegen auf dem Coesfeldischem Wege, Brambrings Kott genannt, welcher Kotte itzo von Bernd Brambring, einem Sohn der Stätte besessen wird. Und hat hiervon der Landfürst das Eigentum, der Tegeter aber Gewinn und Pächte. Dieser Kötter ist auf dieser Stätte dem Landfürsten eigen geboren und an Elschen Diekamps, denen zu Merfeld zuständig, bestattet und hat mit ihr allbereit 4 Kinder gezeugt.
Häuser: ein ziemliches Haus und ein Schoppen
Vieh: 2 Pferde, 2 Kühe, 2 güste Rinder, 2 Kälber, 2 Schweine
Pacht: An Schulte Berning jährlich für Land und Hausstätte 6 Scheffel Roggen, muß ihm auch 7 Tage im Jahr mit dem Leib dienen und 4 Hühner geben. Dem Castellanen 1 Spint Roggen. Dem Rentmeister 1 Fastabendhuhn.
1807 wurden Johan Henrich Brambrinck und Elisabeth Kuhmann zum Gewinn des Erbpachtkottens für 44 Tlr. von Schulzen Berning zugelassen.
Kirchenbuch St. Victor Dülmen: Johann Henrich Brambrink oo Elisabeth Kuhmann, Kinder: Anna Maria Catharina Elisabeth Brambrink ~ 25.07.1817, + 14.02.1819
Aus 7 Scheffel Landes (Breking Roer) mußte der Garbenzehnte jährlich abwechselnd an Haus Merfeld oder die Cartaus Weddern entrichtet werden. Dieser Zehnte wurde 1822 mit 45 Rtlr. abgelöst.
1833 wurden dem Erbe 37 Morgen Heidegrund im Werte von 402 Talern aus der Börnster Mark zugewiesen.
1854 wurden die Erbpachtsgefälle von 1 Tlr. Pachtgeld, 6 Scheffel Roggen, 4 Hühner, 3 Spann- und 6 Handdienste, an Schulte Berning mit 159 Tlr. abgelöst.
Seit 1897 ist Heinrich Brambrink Eigentümer. Größe: 16 ha, Reinertrag: 29 Tlr.
Der Name rührt von der örtlichen Lage her: Bram – Ginster
1931: Im Jahre 1931 hatte der Hof des Heinr. Brambrink, Börnste Nr. 6, einen Umfang von 18 Hektar, davon
- 7,0 ha. Äcker inkl. Gärten
- 03 ha. Wiesen
- 4,5 ha. Weiden
- 0,5 ha. Holzungen
- 3,0 ha. Unland, Hofraum, Wege
An Viehbestand waren vorhanden: 2 Pferde, 14 Stück Rindvieh – davon 6 Kühe, keine Schafe aber 12 Schweine.
- Besonderheit: Der Hof hatte einen Fernsprechanschluß (Dülmen Nr. 246),
Quelle: Niekammer`s landwirtschaftliches Adressbuch
Markenkotten Uhling in Börnste Nr. 9.
(Westfäl. Anerben-Gut)
1639 wurde der Kotten Uhlendinck als arm im Steuerregister aufgeführt.
1820 wurden Hermann Uhlending und Ehefrau A. Maria geb. Hilgenberg Hofesnachfolger der Eltern Johann Hermann Uhlending und Isabella geb. Konert.
1835 erhielt der Kotten aus der Teilung der Börnster Mark 41 Morgen Grund im Werte von 377 Talern ausgewiesen. Gleichzeitig wurde der Hof mit 181 Talern an der Börnster Mark abgelöst und frei.
1837 wurden 3 Morgen Heide an den Tagelöhner Heßeler (1912 Eigentümer Franz Rath, Börnste Nr. 32) gegen 4 Tlr. jährlich und mehrere Handdienste vererbpachtet. 1877 abgelöst mit 534 Mark.
1851 Übertragung auf den Sohn Heinrich Uhlending
1910 wurde das Wohnhaus mit Hilfe des Baubüros des westf. Bauernvereins nach neuem Stil wieder aufgebaut. Das zweistöckige Wohnhaus wurde von der Stallung getrennt und nur durch einen Mittelbau verbunden.
Größe: 23 ha nut 54 Tl. Reinertrag
Hof (Halberbe) Bickert in Börnste Nr. 10.
(Westfäl. Anerben-Gut)
1609: (Abschätzung des Joh. v. Merfeldschen Nachlasses): Beckehenrichs Kotten in Bornsteiner Bauerschaft. Johann Beckehenrich und Aleke, Eheleute, haben keine Kinder. Der Vater und die Stiefmutter haben 2 Kinder Bernhard und Änneke, alle eigenhörig. Des Alten halbe SchwesterTrine hat eine Tochter Elseke. Anna hat auch Kinder, wohnt auf Schiven halbe Erbe zu Welte. Noch eine Schwester, deren Name vergessen, wohnend zu Albachten, hat 2 Kinder von dem Schulten daselbst. Zur Pacht: 18 Scheffel Roggen, 6 Scheffel G, 6 Scheffel H., 6 hornsche Gulden Dienstgeld, 1 Fastnachtshuhn. Kein Meßkorn. Ist in der Bornsteiner Mark zur Hude, Trifft und Plaggenmat berechtigt. Hat kein Gehölz oder Wieschgrund. Hlat gemeinlich 3 Pferde, 3 kÜHE; 7 – 8 Schweine.
Gesamtschätzung: 324 1/2 Rtlr.
1760 wurden Joan Dierk Willbrandt und Anna Mar. Schomacker zum Gewinn des Kottens für 50 Tlr von der Gutsherrschaft J. P. Nielandt zu Dülmen (welche den Hof anscheinend von den Erben Joh. v. Merfelds erworben hatte), zugelassen.
1786 gewann Bernd Dirk Beckerts das Erbe für 40 Tlr. vom Vormunde der Weddigeschen Kinder in Dülmen.
1800 kaufte Hofkammerrat P. M. Zurmühlen zu Münster das Kolonat von dem Gerichtsschreiber Zachar. Weddige in Dülmen für 1425 Tlr. …..
Die Mark
Autor: Ludwig Bielefeld, 1913
1616 reichte Joh. Adolf v. Merfeldt eine Beschwerdeschrift ein, welche über den Zustand der Mark einiges Licht gibt. Sie lautet: „Erstlich tut sich der Herr zu Merfeldt beklagen, daß der Holting zu Börnste bis anhero nicht ordentlich seines Ermessens, wie sich´s gebührt, traktirt (behandelt) worden. Wie die Börnster Mark, die so ganz heruntergebracht, möchte remedirt, der Schaden restituirt, ist ihm und allen Erberen zu großem Nachteil nicht eins gemeldet worden.
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Zum andern beklagt sich der Herr z. Merfeld weil er erstlich von dem Hause zu Merfeld, zum anderen wegen des Freistuhls, zum 3. als Burgmann auf´m Haus Dülmen, zum 4. Als ein Erber in der Börnster Marken von Alters her berechtigt ist, daß die Börnster Bauern die Mark, darinnen so stattlich Holz gestanden, gänzlich verhauen, daß schier nicht ein täglich Baum jetzt darin zu finden, wie der Platz selbst ausweist und ein damnum irrecuperabile (unwiederbringlicher Schaden) wohl mag genannt werden. Daneben haben sie so große Zuschläge in kurzen Jahren gemacht, dadurch die Mark so grausam verkleinert, daß, wenn das Holz, Land, Wiesen und Schaden, was solches jährlichs hat können aufbringen, zu Geld als Kapital und Pension sollte bewertet werden, wird sich´s befinden, daß es unzählbar auf viel tausend Reichstaler zu schätzen sein. Derowegen, so viel das Holzgericht betreffen tut, will der Herr zu Merfeld zu seinen Erb- oder Rotholting hinfürder consentiren oder approbiren, bis die Bauern das vorgen. Holz und allen Schaden restituirt, und ihm seine Quota davon zugeteilt werde. Zum 3. Tut sich der Herr von Merfeld auch höhlich beklagen, obwohl die Bauern schuldig die Mark nicht weiter zu verwüsten, haben sie vor wenig Monaten vor seinen Möllnerskotten etliche junge Bäume ohne Vorwisssen der sämtlichen Erberen abgehauen. Er begehrt also, daß nach Lands- und Holzgerichtsordnung die Bauern bestraft und das Holz restituirt werde. Zum 4. Weil die Trisst und Plaggenmat des Hauses und Herrlichkeit Merfeld (so ein uralt fürstlich Jülich und Bergisch Lehen) ein jus annexum et competens ist, die von Merfeld solche auch von so viel 100 Jahren her in ruhiger Possession gehabt und noch haben, auch der hochw. Bischof Bernd neben Domprobsten und anderen Domherren von Münster, als sie die Gevettern von Merfeld etlicher Mißverständnisse halber verglichen, unter anderm in den 15. Artikel des 1546 auf Andreas Apostoli aufgerichteten Vertragesbrief setzten lassen, daß so viel die Gerechtigkeit der Trifft und Plaggenmähen in der Börnster Mark anlangt, soll ein Vetter wie der andere unverhindert bleiben. Dieser Brief ist auch von etlichen Herren der Regierung des Stiftes Münster, den Amtleuten von Dülmen, als die Snaet (Schneide) Börnste und Mf. umgangen, vor einem kaiserlichen Kommissar ratifizirt und approbirt worden und gesezt, daß kein ander Beweis mehr vorhanden. Weil aber mein Altvater 40 und mein Vater selig 46 Jahr ihre Gerechtigkeit in der Börnster Mark ohne Turbaton gebraucht, werden alle Leute, so die Justitia lieb haben, für genugsame Präfeription (Verjährung) halten.
Nun haben aber aller Recht und Billigkeit zuwider die Börnster Bauern sich mutwillig gelüften lassen, vor wenig Wochen, als ich nicht zu Haus gewessen, meinen Plaggenmähers die Segden (Sensen) mit Gewalt abzurauben, und Ihre sstl. Gndn. von Jülich und Berge und denen von Mf. uralt habende Gerechtigkeit und Possession gröblich und widerrechtlich, auch alle adelige Privilegien, violirt (verletzt), welches keinem Bauern im geringsten geziemet. ….
Dieweil nun ich, Joh. Adolf Herr zu Mf. und Stockheim meiner Geschäfte halber in jetziger Zeit am Holzgericht zu Börnste nicht gegenwärtig sein kann, als habe ich an meinen Platz zu einem vollkommen Vollmächtigen gesetzt den ehrnh. und wohlgelehrten Henricum Lutermann, dero Stadt Dülmen Sekretarius, daß er in meinem Abwesen obenangezognee Klagen präsentire … Joh. Adolf Herr zu Mf. und Stockheim“.
1764 wurde eine Markal-Convention (Zusammenkunft) an Sch. Berningshaus abgehalten. Actuar Weddige wurde als Markenschreiber und der Bauernbote Soermann als Markenfrohne vom stellvertretenden Markenrichter Sanonicus v. Soeverden, vereidigt. Es sollten die auf der Bschft. ruhenden Schulden getilgt werden. Diese betrugen 1235 Rtlr., meist Kontributionsgelder aus dem letzten (7-jähr.) Kriege; 51 Rtlr. rührten von der Erbauung der Schule aus 1755 her. Die Markenrechnung enthält folgende Schuldenposten: Für 1 preußische Salve=Garde, so die ganze Bschft. umgeritten, 4 Rtlr., für 1 hannoversche dsgl. 1 1/2 Rtlr., einen Husaren wegen Execution 3 Rtlr. , einem französ. Husaren für Execution wegen ausgebliebener Ordonanz=Pferden 6 Rtlr., an Kommandanten zu Merfeld wegen Mauern abzubrechen 2 Rtlr., den Trimbachschen wegen ausgebliebener Arbeitsleute 2 1/2 Rtlr., für die Trimbachschen Offiziere an Wein 10 Rtlr., an Essen für 6 Mann und Leutnant, für 1 Hut Zucker 3 1/2 Rtlr. an die Schleiters für geforderte Perde 3 Rtlr. (Die Trimbachschen Scharen und Schleitherschen Jäger unter ihren Majoren von Trimbach und G. L. A. Schleither waren Freikorps im 7-jähr. Kriege. Sie führten in den Jahren 1761 – 1763 ein Schreckensregiment im Münsterlande, sodaß sich ihr Andenken noch stellenweise im Volke erhalten hat / Anmerkung: s. den Aufsatz im Münst. Anz. No. 358 von 1911: Preußische Freikorps während des 7jähr. Krieges im Münsterlande von G. Löcken = Münster.), an Limberg für 1 Anker Fusel, so an den Fischerchor liefern müssen, 18 Rtlr. 18 Sgr. An Juden Jsaac Heymann für 2mal geliefertes Fleisch je 150 Pflund = 24 Rtlr., 1 Erpressen nach Reken schicken müssen 1 Rtlr. usw. Als 1758 die große Armee (alliirte Armee unter General v. Wangenheim) auf der Heide gestanden, ist die Wacht bei mir gewesen 6 Wochen, ausgetan 11 Maas = 3 Rtlr. 18 Sgr., an Kerzen 3 1/2 Rtlr.
Zur Deckung der Schulden wurden Markengründe verkauft.
1766 wurde auf dem Holting beschlossen, die im letzten Krieg ganz ruinierte und verhauene Börnster Diekwiese stückweise und zwar an einer Seite des Baches von Middelers Wiese bis an Uphues´ Kamp zu 12 – 14 Scheffel Einsaat zu verkaufen – zur Abtötung eines Kapitals von 363 Rtlr. aus 1760. Zeller Uphues hatte für mitverkaufte Bäume an die Bauersmänner 2 Tonnen Bier „zur Ergetzlichkeit“ zu geben.
Holting: ein Holting war im Spätmittelalter ein Gericht über Holz- oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald
Verhauene: mangelhaft gemachte
Zeller: regionale Bezeichnung für einen Hufner, einem Bauern mit 30 bis 100 Morgen Land, der ggf. auch mit Aufgaben in der Rechtsprechung bzw. mit Verwaltungsaufgaben betraut war
Ergetzlichkeit: Erkenntlichkeit / Vergütung / Trinkgeld / Mittel zur sinnlichen Freude
1773 waren Irrungen wegen der Mark-Scheidung zwischen Börnste und Welte entstanden. Von beiderseits weidenden Kühen war verschiedentlich in den Kornfrüchten auf den unbefrechtet, offenliegenden Saatfeldern großer Schaden geschehen, wodurch zu unnötigen Schüttungen geschritten wurde. Man einigte sich und stellte den Scheidpunkt fest. Damit das unnötige Schütten gehoben, so wurde beliebt und vereinbart, die Scheidung mit Gräben auszuwerfen und gelegentlich beiderseits mit dauerhaftem Wall und Gefrechte zu versehen und zu unterhalten.
1831 wurde die Teilung der Börnster Mark beantragt und von der Generalkommission zu Münster beschlossen. Die Mark wurde bisher (laut Rezeß) zur Viehhude mit allen Arten Vieh und zum Plaggemat benutzt. Die in früherer Zeit stattgefundene Holznutzung hatte, nachdem das Holz in den letzten Jahrhunderten mit Ausnahme weniger Anschüssen verschwunden war, aufgehört.
Plaggemat oder Plaggenmaht: Ausstechen viereckiger Stücke Gras- oder Heidenarbe, die zur Ackerdüngung verwendet wurden
Die Mark befand sich in einem markenrichterlichen Verbande. Die Markenrichterschaft stand dem Landesherrn durch die Amtsdrostei Dülmen zu; sie ging 1803 mit den Domänen auf den Herrn Herzog v. Croy über. Die markenrichterlichen Nutzungen beschränkten sich in letzter Zeit auf den Bezug des 3. Teils der Geldeinkünfte der Mark.
Außer den Markenberechtigten der Bauerschaft Börnste war eine Menge Eingesessener der Bsch. Merfeld zur Weide und beschränktem Plaggenmat beteiligt; ihr Recht wurde gleich 1/3 der Mark betrachtet. Von den 66 Berechtigten Merfelds traten indes bei der französischen Grundsteuer-Regulierung 52 ihr Recht an die Börnster Markengenossen ab. Die Vermessung der Mark ergab eine Größe von 2370 Mg., die Abschätzung einen Wert von 22416 Rtlr. Außer dem Markenrichter waren 26 Markengenossen in Börnste vorhanden (Die Höfe No. 41 – 59, 61 – 64 u. And.).
1835 wurde der Teilungsrezeß von der General-Commission bestätigt.
Aus „Dülmen u. seine Siedelstätten“
Autor Ludwig Bielefeld
21. Merfeld bei der Teilung der Börnster Mark
(Teilungsprozeß vom 18.12.1833)
1831 war die Teilung der Börnster Mark beantragt und von der Generalkommission zu Münster beschlossen worden. Die Mark wurde bis dahin zur Viehhude mit allen Arten Vieh und zum Plaggenmat benutzt. Die in früherer Zeit stattgefundene Holznutzung hatte aufgehört, nachdem das Holz in den letzten Jahrhunderten mit Ausnahme weniger Anschüsse verschwunden war.
Außer den Markenberechtigten in der Bauerschaft Börnste war eine Menge Eingesessener der Gemeinde Merfeld zur Weide und beschränktem Plaggenmat beteiligt. Ihr Recht wurde gleich einem Drittel der Mark betrachtet. Von den 66 Berechtigten traten 1813 bei der französischen Grunsteuer-Einführung 52 ihr Recht an die Börnster Markgenossen ab. Sie haben sich auch bei der 1831 beschlossenen Teilung der Mark nicht weiter gemeldet. So erhielten die Börnster 92/99 und die Merfelder 7/99 der ganzen, 2370 Morgen betragenden Teilungsfläche. Aus dem 52/99 des Merfelder Drittels wurden dem Freiherrn von Merode 2 v. H. für das Heimfallrecht vergütet.
Das Markenrecht der Merfelder in der Börnster Mark wurde ausgeübt durch Weide mit Rindvieh und Pferden, sowie Plaggenmat auf einem kleinen Heidegrund. Sonach waren als Berechtigte in Merfeld bei der Teilung der Mark verblieben 1. 2.) Haus Merfeld und Haus Merode, 3.-7.) die Kötter Beckschlüter, Haake, Jäger, Mühlenbäumer, Stegehake, 8.-9.) die Halbzeller Dieckkämper und Specht. 10-14.) die Zeller Elbert, Kumann, Mensmann, Schultebein und Wautmann.
Jeder der Merfelder Berechtigten erhielt einen Anteil im Werte von je 106 Tlrn. zur Größe von 5-13 Morgen. Der Teilungsrezeß wurde 1835 von der General-Kommission genehmigt.
(Weiteres vergl. S 89 fl. in „Dülmen u. seine Siedelstätten“.)
Schatzungswesen
Autor: Ludwig Bielefeld, 1913
An Schatzung hatte die Bauerschaft seit alters her monatlich 30 Rtlr. aufzubringen. Diese war von den Höfen wie folgt zu entrichten: Schulze Berning 3,5 Rtlr. – Gövert, Uphues, Weiling und Wortmann je 1 Rtlr. 22 Schill. – Bickert, Epmann, Middeler, Kuhmann, Treppe, Winkelmann, Wortmann, Schürhoff, Austrup, Hülsbusch, Weßel und Rothues je 1,5 Rtlr. – Brambrink 0,5 Rtlr. – Uhlending 0,25 Rtlr. Schomaker und Geilmann je 6 Schill. – Schive und Kampmöller je 4 Schill. – Schlaut 1 Schill. – Die Höhe der Steuer läßt auf die damalige Größe und Güte der Höfe schließen.
